Schleppberechtigung SB – Towing
Inhaber einer Pilotenlizenz mit Rechten zum Fliegen von Flugzeugen oder TMGs dürfen Segelflugzeuge oder Banner nur schleppen, wenn sie Inhaber der entsprechenden Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen oder Bannern sind. Die mit der Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern verbundenen Rechte sind auf Flugzeuge oder TMG beschränkt, je nachdem, in welchem Luftfahrzeug die Flugausbildung absolviert wurde.
Voraussetzungen
Segelflugzeugschlepp | |
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Mit Flugzeugen | Mit TMG |
Mindestens PPL(A) | TMG Berechtigung |
Mindestens 30 Flugstunden als PIC und 60 Starts und Landungen in Flugzeugen nach Erteilung der Lizenz | Mindestens 30 Flugstunden als PIC und 60 Starts und Landungen auf TMG nach Erteilung der Lizenz |
Bannerschlepp | |
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Mit Flugzeugen | Mit TMG |
Mindestens PPL(A) | TMG Berechtigung |
Mindestens 100 Flugstunden und 200 Starts und Landungen als PIC auf Flugzeugen oder TMGs nach Erteilung der Lizenz. | |
Davon mindestens 30 h auf Flugzeugen | Davon mindestens 30 h auf TMG |
Ausbildungsumfang
Segelflugzeugschlepp:
- Theorie: 6 Stunden
- Praxis: 10 Starts, zusätzlich 5 Flüge in einem Segelflugzeug, das von einem Luftfahrzeug gestartet wird. Ausgenommen sind Inhaber einer LAPL(S) oder einer SPL
Bannerschlepp:
- Theorie: 6 Stunden
- Praxis: 10 Starts