Linienpilotenlizenz ATPL(A)
Für den Erwerb des ATPL(A) gibt es zwei Möglichkeiten:
- Integrierte Ausbildung
Diese Ausbildung beginnt „ab initio“, also bei „Null“ in einem einzigen durchgehenden Lehrgang der 1 bis 2 Jahre dauert. Dies ist meist mit großem Zeitdruck verbunden und kann von Berufstätigen kaum wahrgenommen werden. Unsere ATO bietet solche Kurse nicht an. - Modulare Ausbildung
Diese Art der Ausbildung wird von Berufstätigen bevorzugt, weil sie schrittweise je nach verfügbarer Freizeit absolviert werden kann. Der erste Schritt ist der Erwerb der PPL(A). Dann kann bereits mit dem ATPL(A) Theoriekurs begonnen werden. Inhabern einer CPL(A) Lizenz oder/und einer IR Berechtigung werden Theoriestunden angerechnet.
Nach Ablegung der ATPL Theorieprüfung und Absolvierung der unten dargestellten praktischen Ausbildung erhält der Bewerber eine CPL(A) Lizenz mit dem Eintrag „ATPL Theory Credit“, letztere ist 7 Jahre gültig. In dieser Zeit muss der Bewerber bei einem Luftfahrtunternehmen fliegen, um die für eine Ausstellung der ATPL(A) Lizenz erforderliche Flugerfahrung von 1500 Flugstunden zu erreichen (Dies gilt analog auch für die integrierte Ausbildung). Für die Erteilung der ATPL(A) Lizenz ist ein Mindestalter von 21 Jahren erforderlich.
Voraussetzungen für Kursteilnahme ATPL Theorie modular
- Gültiger PPL(A)
- Beherrschung der englischen Sprache
- Nachweis ausreichender Kenntnisse aus Mathematik und Physik
-
- Gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 1
- Die Schule empfiehlt das Medical Kl. 1 bereits bei Kursbeginn zu erwerben, um einen Ausbildungsabbruch wegen fehlender medizinischer Tauglichkeit zu vermeiden
Theoretische Ausbildung modular
Theoriestunden modular | ||
---|---|---|
Vorhandene Lizenz | DL | CT |
h | h | |
1. PPL(A) | 650 | 65 |
2. CPL(A) | 418 | 65 |
3. IR(A) | 519 | 65 |
4. CPL(A) und IR(A) | 268 | 65 |
Praktische Ausbildung modular
Bereits vorhandene Ausbildungen entfallen