Flugfunk COM
Nach den Bestimmungen der EASA Part FCL ist die Sprechfunkausbildung (Communications) in die Pilotenausbildung integriert. In Österreich (und der BRD) besteht aber nach wie vor die Verpflichtung bei der Österreichischen Post eine Prüfung zur Erlangung eines „Funkerzeugnisses“ abzulegen. Jeder Flugschüler muss bei den Alleinflügen ein solches Funkerzeugnis besitzen.
Arten von Sprechfunkzeugnissen
Bezeichnung | Berechtigung | Lizenz / Berechtigung | |
---|---|---|---|
BFZ | Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den Binnenflugfunkdienst | Sprechfunkdienst in deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen oder Bodenfunkstellen | LAPL / PPL |
EFZ | Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst | Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen oder Bodenfunkstellen | LAPL / PPL |
AFZ | Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst | Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen, bei Luftfahrzeugerdfunkstellen und Bodenfunkstellen | CPL / ATPL / IR / CB-IR / BIR |
Language Proficiency LP
Piloten mit Sprechfunkzeugnis EFZ oder AFZ erhalten bei Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunks in englischer Sprache in ihre Lizenz eingetragen. Die „Language Proficiency“ in englischer Sprache wird von hierfür zugelassenen Prüfern in den Kategorien Level 4, 5 oder 6, je nach Umfang der Sprachkenntnisse, beurteilt. Level 4 ist die Mindestvoraussetzung, Level 6 die höchstmögliche Bewertung. Wir vermitteln erforderliches Sprachtraining und den Language Proficiency Check.