Berufspilotenlizenz CPL(A)
Der Erwerb der Commercial Pilot Licence ist nach dem PPL(A) der nächste große Schritt auf dem Wege zum Berufspiloten. Aber auch für Pilotinnen und Piloten, die nicht die Absicht haben gewerblich zu fliegen bringt die CPL eine wesentliche Erweiterung des fliegerischen Horizonts und einen Gewinn an Erfahrung. Für Fluglehreranwärter ist die Ablegung der theoretischen CPL Prüfung eine Voraussetzung.
Voraussetzungen
- Gültiger PPL(A)
- Beherrschung der englischen Sprache / 18 Jahre alt
- Gültiges Medical Klasse 1: Die Schule empfiehlt das Medical Kl. 1 bereits bei Kursbeginn zu erwerben, um einen Ausbildungsabbruch wegen fehlender medizinischer Tauglichkeit zu vermeiden
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- 150 Flugstunden, davon 50 h als PIC und 10 h Überlandflug (bei Bewerbung 200 Flugstunden davon 100 h als PIC, davon 20 h Überlandflug)
- Gültige Klassen- oder Musterberechtigung für das in der praktischen Prüfung verwendete Luftfahrzeug
- Flugfunkzeugnis AFZ und Language Proficiency mindestens LPE 4
- Nachweis ausreichender Kenntnisse aus Mathematik und Physik
- Nachtsichtflugberechtigung
Ausbildungsumfang, wenn ein IR vorhanden ist
- Theorie: DL = 200 Stunden und CT = 20 Stunden
- Praxis: 15 Flugstunden auf SEP, davon 5 h auf Flugzeug mit Verstellluftschraube und Einziehfahrwerk
Ausbildungsumfang, wenn ein IR nicht vorhanden ist
- Theorie: DL = 250 Stunden und CT = 25 Stunden
- Praxis: 25 Flugstunden auf SEP, davon 10 h Basic IR und 5 h auf Flugzeug mit Verstellluftschraube und Einziehfahrwerk